Die Jagd in Appenzell Innerrhoden wurde über Jahrhunderte durch die Bestimmungen des Silbernen Landbuches von 1585 geregelt. Jeder volljährige Kantonsbürger, welcher in bürgerlichen Ehren stand, durfte die Jagd ausüben. Es galt der Grundsatz der "freien Volksjagd". Auf Initiative der Jäger entstand 1854 die erste moderne Jagdverordnung. Sie regelte hauptsächlich die Jagdzeiten, mit der Absicht, den Wildbeständen einen gewissen Schutz zukommen zu lassen.
Mit der Annahme des eidgenössischen Jagdgesetzes von 1875 erfolgte der entscheidende Schritt von der freien Volksjagd zur reglementierten Patentjagd. Im darauf folgenden Jahr wurden im Kanton erstmals Jagdpatente ausgehändigt. Der Innerrhoder Patenjägerverein wurde an der Lichtmess vom 2. Februar 1891 ins Leben gerufen.
Stehend v.l.n.r.: Engler jun., Klingler, Dähler J. B. (Landammann), Engler sen. Uhrmacher, Zürcher, Sutter Wilhelm Förster (Schloss), Steuble Adolf (Statthalter und erster Präsident), Steuble Beda z. Storchen, Broger
Sitzend v.l.n.r.: Inauen, Örtle, Fässler Anton (Kürschner), Haas Heinrich z. Frohsinn, Enzler, Baumgartner, Inauen (Oberleutnant z. Weissbadbrücke), stehend mit Stock